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Wenn der Rechtsstaat irrt.

Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Strafbefehl: mit einem Strafverteidiger manchmal ein Weg – und zwar der einzige!

Jedes System ist anfällig für Fehler. Das Rechtssystem ist davon nicht ausgenommen. In Gestalt von Fehlurteilen ist das Maß an Paradoxität allerdings unvergleichlich hoch. Das System, welches „Recht“ sprechen und damit unter anderem für Gerechtigkeit sorgen soll, begeht durch ein falsches Urteil selbst Unrecht. Der Rechtsstaat wahrt seine Legitimation durch die grundsätzliche Möglichkeit, sich als Verurteiler auch nachträglich zur Wehr zu setzen.

Hilfe vom Anwalt beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Wer sich dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung ausgesetzt sieht, hat in vielerlei Hinsicht eine schwere Last zu tragen. Zum einen stehen die persönlichen Probleme psychologischer und sozialer Natur und zum anderen steht ein Strafverfahren ins Haus, welches im Straftatbestand das größte anzunehmende Übel in unserer Rechtsordnung beinhaltet: Der Tod eines Menschen.

HEGEWERK - Verteidigung nach Trunkenheut

Hilfe vom Anwalt nach Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)

Alkohol am Steuer – oder präzise ausgedrückt: Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) – ist ein weit verbreitetes Delikt. Die Ursachen und Umstände, die im Einzelfall zu einer sog. Trunkenheitsfahrt führen, könnten unterschiedlicher kaum sein. In sehr vielen Fällen werden Autofahrer auf dem Nachhauseweg eines gesellschaftlichen Anlasses wie einer Geburtstagsfeier, Hochzeit oder dem Rückweg vom Konzert der Lieblingsband erwischt.

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