„Fotorecht“ – das „Recht am eigenen Bild“, Urheberrechte und Abmahnungen, und was sonst noch?
„Fotorecht“ – das „Recht am eigenen Bild“, Urheberrechte und Abmahnungen, und was sonst noch?
„Fotorecht“ – das „Recht am eigenen Bild“, Urheberrechte und Abmahnungen, und was sonst noch?
Ist der Vermieter der Auffassung, dass der Mieter seine mietvertraglichen Pflichten verletzt, kann er ihn abmahnen. Unter einer Abmahnung versteht man eine Erklärung des Vermieters, durch die der Mieter aufgefordert wird, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder eine bestimmte Handlung vorzunehmen.
Jeder Fotograf, der grundsätzlich von den Vorteilen des Internets profitiert, indem er seine Werke hierüber kommerziell vermarktet, sieht sich dabei häufig der Gefahr ausgesetzt, dass seine Rechte als Urheber dieser Werke verletzt werden.
Wie Sie auf eine unberechtigte Abmahnung richtig reagieren? Der folgende Artikel soll hier ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
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