Artikel mit dem Schlagwort:

Wenn der Rechtsstaat irrt.

Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Strafbefehl: mit einem Strafverteidiger manchmal ein Weg – und zwar der einzige!

Jedes System ist anfällig für Fehler. Das Rechtssystem ist davon nicht ausgenommen. In Gestalt von Fehlurteilen ist das Maß an Paradoxität allerdings unvergleichlich hoch. Das System, welches „Recht“ sprechen und damit unter anderem für Gerechtigkeit sorgen soll, begeht durch ein falsches Urteil selbst Unrecht. Der Rechtsstaat wahrt seine Legitimation durch die grundsätzliche Möglichkeit, sich als Verurteiler auch nachträglich zur Wehr zu setzen.

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